Neue Vorschriften zur touristischen Kurzzeitvermietung in Spanien: Die spanische Regierung will zum 1. Juli 2025 ein neues, zentrales Register für touristische Mietwohnungen einführen. Dieses Register mit Nachweispflicht über eine berechtigte Kurzzeitvermietung soll die angespannte Wohnungssituation in Spanien verbessern. In diesem Beitrag klären wir darüber auf, was das neue Gesetz zur Kurzzeitvermietung in Spanien bedeutet und wie Vermieter darauf reagieren sollten.
Das neue Gesetz zur Kurzzeitvermietung in Spanien gilt für alle Eigentümer, die eine befristete Vermietung von Wohnraum für eine bestimmte Zeit anbieten, sei es zur saisonalen Vermietung an Studenten, Lehrkräfte, Saisonarbeiter und Touristen. Konkret betrifft vor allem Eigentümer von Ferienimmobilien sowie Betreiber von Ferien- und Kurzzeitvermietungen. Nicht von dem Gesetz betroffen sind Hotels oder ähnliche Einrichtungen wie Apartmenthotels oder Motels. Den Kern der neuen Regelungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Hauptgegenstand des Dekrets ist die Schaffung eines verpflichtenden Registers für touristische Kurzzeitvermietungen. Dieses Register, die sogenannte „Ventanilla Única Digital de Arrendamientos“ dient als eine Art digitale Anlaufstelle für den elektronischen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen (z.B. Booking.com) und anderen Einrichtungen wie beispielsweise Behörden. Dieses digitale Register bietet Behörden die Möglichkeit, die entsprechenden Immobilien stärker zu kontrollieren und bei Verstößen gegen die Auflagen Sanktionen zu verordnen. Wie diese Sanktionen konkret aussehen, obliegt laut der vierten Schlussbestimmung RD 1312/2024 den entsprechenden Regionen Spaniens.
Für Vermieter geht das neu geschaffene Register mit einer Registrierungspflicht einher. Wer eine Immobilie für touristische und temporärere Vermietungszwecke vermieten möchte, benötigt eine in Artikel 2 lit. i) RD 1312/2024 definierte Registrierungsnummer, die von den zuständigen Eigentumsregistern offiziell zugewiesen würde. Diese Identifikationsnummer ist der Nachweis dafür, dass der Vermieter und sein Mietobjekt die gesetzlichen Normen erfüllen.
Um eine Registernummer zu erhalten, müssen Immobilieneigentümer das Registrierungsverfahren eigenständig in Angriff nehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser Antrag erfolgt über das elektronische Portal der spanischen Kammer der Grundbuch- und Handesregisterrichter (Colegio de Registradores de la Propiedad y Mercantiles de España). Alternativ kann der Antrag auch direkt in Papierform bei den zuständigen Eigentums- oder Mobiliarregistern eingereicht werden (Artikel 9 S. 1 und S. 2 RD 1312/2024).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen und Informationen beizufügen:
Bitte beachten Sie: Wurde bis zum 2. Juli 2025 keine Registrierungsnummer erteilt, ist die Kurzzeitvermietung der Immobilie nicht mehr gestattet. Der Eintrag ins Mietregister muss darüber hinaus alle 12 Monate erneuert werden. Darüber hinaus haben Vermieter jedes Jahr einen Jahresbericht über die Mietaktivitäten vorzulegen.
Online-Plattformen wie AirBnB oder Booking.com stehen in der Pflicht, nur noch Vermietungsobjekte mit gültiger Registrierungsnummer zu veröffentlichen. Diese Registrierungsnummern müssen deutlich in den jeweiligen Anzeigen gekennzeichnet sein und müssen regelmäßig auf ihrer Gültigkeit überprüft werden. Immobilien, die über keine Registrierungsnummer verfügen, sind ab dem 1. Juli 2025 unverzüglich aus den Portalen zu entfernen.
In Spanien herrscht schon seit einiger Zeit eine starke Wohnungsknappheit, von der insbesondere Städte und Ferienregionen betroffen sind. Für viele Immobilieneigentümer ist es lukrativer, Wohnungen pauschal in den Sommermonaten von Mai bis Oktober an Touristen zu vermieten. Viele Ferienwohnungen werden in diesem Zusammenhang nicht als offizielle Kurzzeitmietobjekte gemeldet, wodurch die Mieter auf illegalem Weg hohe Steuerlasten umgehen. All dies führt wiederum zu steigenden Mietpreisen und unfairen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Hotels, die bereits strengen Vorschriften unterliegen.
Parallel dazu fordert die EU bereits seit Jahren eine verstärkte Transparenz bei digitalen Kurzzeitvermietungsplattformen wie Booking.com und AirBnB. Das neue Gesetz zur Kurzzeitvermietung in Spanien kommt also nicht aus dem Nichts, sondern folgt lediglich der EU-Verordnung 2023/1803. Spanien ist jedoch das erste EU-Land, das diese Neuregelung umsetzt.
Die Registrierungspflicht soll nun zu einer verbesserten Kontrolle der Kurzzeitvermietung in Spanien führen.
Sie besitzen eine Immobilie, die der Kurzzeitvermietung in Spanien dient, und wissen nicht, wie Sie auf das neue Gesetz reagieren müssen? Sprechen Sie uns an! Die artax Steuerkanzlei klärt Sie über Ihre neuen Pflichten auf.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema Immobilien im Ausland.
Birgit Kaiser
Business Consultant