Wer in Spanien eine Immobilie erwirbt, der braucht dazu eine steuerliche Registrierung. Dazu wird von den Behörden die sog. N.I.E. erteilt. Diese benötigen Sie im Rechtsverkehr mit der spanischen Verwaltung, Registergerichten, Banken und auch in der Korrespondenz mit öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Die früher erteilten N.I.E.’s gelten nicht mehr überall, und müssen teilweise erneuert werden. Die neue N.I.E. brauchen Sie vor allem beim Verkauf, Erbschaft, Katasterwechsel usw. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den Wechsel auf die neue N.I.E. zügig umzusetzen.
Das Verfahren zur Umsetzung läuft gerade erst an. Die Behörden scheinen damit noch nicht ganz vertraut, weshalb es zu Wartezeiten kommen kann. Ansonsten ist der Prozess wie bei der Neubeantragung: Sie brauchen einen Termin bei der Einwanderungsbehörde, füllen das entsprechende Antragsformular aus, legen die benötigten Dokumente und Passfotos vor und zahlen die Gebühren. Wenn der Antrag durch einen Vertreter gestellt wird, z.B. durch einen Repräsentanten der Schutzgemeinschaft, ist zudem eine Vollmacht vorzulegen. Gerne unterstützen wir Sie über unsere Stützpunkte bei der Beantragung!
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema Immobilien im Ausland.
Birgit Kaiser
Business Consultant