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50-Jahre

Sammelklage der Hafenanrainer

Schutzgemeinschaft für Mieter und Eigentümer von Immobilien im Ausland e.V.
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Die Gemeinde Grimaud in Südfrankreich hatte bereits zum 31.12.2021 den bestehenden Vertrag mit der Hafenverwaltung von Port Grimaud, der eigentlich bis 2025 lief, gekündigt, um selbst die „Regie“ des Yachthafens zu übernehmen. 

Nunmehr hat die Gemeinde Grimaud angekündigt, auch die vor den einzelnen Häusern der Hafenanrainer befindlichen Stege, an der diese ihre Boote vertäuen, vermieten zu wollen, und zwar entweder an die Anrainer selber oder aber an interessierte Dritte. Diese Ankündigung steht im eklatanten Widerspruch zu den bisher geschlossenen Kaufverträgen im „Venedig der Côte d’Azur“, die bisher immer expressis verbis den Verkauf der Immobilie samt Steg davor vorsahen – so wurde es auch notariell beurkundet.

Die Gemeinde meint aber, gestützt auf ein internes Gutachten, dass die dem Staat zuzuordnende Wasserfläche des Hafens, die sog. domaine public maritime, auch die Stege und deren Nutzung mit umfasse. Daher sei die Gemeinde frei, über diese zu verfügen und auch Nutzungsgebühren dafür zu verlangen, was im eklatanten Widerspruch zum Eigentumsrecht der Hafenanrainer steht. Dies erstaunt umso mehr, als der Gemeinderat von Grimaud politisch rechts-konservativ ist und die Gemeinde als eine der wohlhabenderen an der Küste gilt.

Betroffen sind insgesamt ca. 300 Hafenanrainer mit Steg aus der ganzen Welt, darunter viele Deutsche und Schweizer.

Warum ist das Thema Steg so wichtig? Weil der Steg je nach Länge ca. 25-30 % des Wertes der Immobilie in Port Grimaud ausmacht! Konkret: Bei einem 80qm großen typischen „Maison de pêcheur“ mit 11 m-Steg vor dem Haus, welches per heute ca. 1,1 Mio. wert ist, macht allein der Steg ca. €300.000 aus! 

Zwei bekannte frz. Anwaltskanzleien wurden daher von der Hafenverwaltung mit einer zivilrechtlichen Sammelklage gegen diese „Enteignung“ beauftragt, der sich bis zum 10. November 2022 noch jeder betroffene Hafenanrainer anschließen kann. Da Urteile in Frankreich immer nur Wirkung inter partes, also zwischen den Beteiligten entfalten, kann es sein, daß selbst bei einem obsiegenden Urteil diejenigen Hafenanrainer, die sich nicht der Sammelklage als Partei angeschlossen haben, leer ausgehen, d.h. die Gemeinde wird über deren Steg dann verfügen, ihn „sozialisieren“.

Als Stützpunkt Frankreich helfen wir Ihnen gerne und prüfen im Vorfeld einmal anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob es in Ihrem Fall lohnt, sich dieser Sammelklage anzuschließen.

Sie erreichen den Stützpunkt direkt über das Sekretariat der Schutzgemeinschaft:

Birgit Kaiser
Business Consultant

Mail: kontakt@schutzgemeinschaft-ev.de

Tel: +49 (0)7741 – 2131

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