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50-Jahre

Spanien

Spanien war schon immer ein Markt für Auslandsgrundbesitz. In der Vergangenheit investierten hauptsächlich Briten, Deutsche, Franzosen und Marokkaner. Zu beobachten ist das inzwischen wachsende Interesse lateinamerikanischer Käufer, insbesondere aus Argentinien und Ecuador.

Bevorzugt wird in Madrid und Barcelona investiert. Die gute Infrastruktur mit Anbindung über die internationalen Flughäfen, das Kultur- und Freizeitangebot sowie die beruflichen Möglichkeiten sind dabei entscheidende Faktoren. Trotz der Verbreitung der Telearbeit wird in es den ländlicheren Gebieten voraussichtlich keine höhere Nachfrage geben.

Dazu kommt ein wachsendes Interesse im Mittelmeerraum, insbesondere auf den Balearen. Auf dem Festland sind vor allem die Costa Blanca, Valencia und Alicante mit dem Küstenstreifen zwischen diesen beiden Städten, sowie die Costa del Sol in und um Málaga gefragt.

Barcelona
Immobilie Spanien
Spanien Meer
Spanien City Centre
Ferienhaus in der Natur

Aktuelle Informationen

Im Jahr 2021 wurden die meisten Hausverkäufe der letzten zehn Jahre abgeschlossen. Die Bank von Spanien meldet einen Anstieg der Immobilienpreise um 3,3% und der Mietrentabilität um 3,7%. Für 2022 rechnet man für Bestandsimmobilien mit einer Preissteigerung zwischen 6 und 10 %.

Um überhaupt eine Immobilie kaufen zu können, muss der Käufer in Spanien steuerlich registriert sein und eine sog. N.I.E-Nr. vorweisen können. Bei Neubauten wird ein Reservierungsvertrag abgeschlossen. Darauf folgt der private Kaufvertrag mit Anzahlungsversicherung und die Leistung der Anzahlung – meist auf das Treuhandkonto eines Anwalts. Erst danach folgt der notarielle Kaufvertrag und Eigentumserwerb.

Der Kauf gebrauchter Immobilie erfolgt ebenfalls über einen privaten Kaufvertrag mit Anzahlung, in der Regel als Arras bezeichnet. Auch das ist keine Kaufoption, sondern für den Käufer ein verbindlicher Vertrag. Erst der notarielle Kaufvertrag mit Eigentumserwerb sichert den Käufer in seinen Rechten. Eine gesonderte Auflassung ist nicht erforderlich. Da es vermehrt Betrüger, wie falsche Anwälte, gibt, ist beim Kauf von Immobilien in Spanien erhöhte Vorsicht geboten.

Da der Immobiliengewinn besteuert wird versuchen Verkäufer oft, einen Teil des Kaufpreises am Notar und am Staat vorbei zu kassieren. Es ist dringend davon abzuraten, sich darauf einzulassen. Denn erstens berechnet der Staat seit 2022 die Transaktionskosten auf den sog. Referenzwert, welcher als Mindestkaufpreis gilt, wenn der offizielle Kaufpreis niedriger ist. Zum anderen übernimmt der Käufer damit indirekt die Steuer des Verkäufers, weil er beim späteren Wiederverkauf nur den offiziellen Kaufpreis abziehen kann.

In Spanien befindliches Immobilienvermögen wird im Erbfall nach spanischem Recht behandelt. Es sei denn, man trifft eine gültige Rechtswahl. Die Erbschaftsteuer wird für das, in Spanien belegene, Vermögen immer nach spanischem Recht erhoben. Da vielfältige Gestaltungen möglich sind sollte man sich frühzeitig beraten lassen. Die Schutzgemeinschaft ist seit ihrer Gründung vor bald 50 Jahren in Spanien tätig.

Immobiliengewinn steuerpflichtig

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Birgit Kaiser
Birgit Kaiser
Business Consultant