N.I.E. (Identitätsnummer für Ausländer)
Die N.I.E.-Nummer kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (z.B. die Schutzgemeinschaft) beantragt werden, siehe nachfolgende Übersetzung und Auftrag.
Die N.I.E.-Nummer kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (z.B. die Schutzgemeinschaft) beantragt werden, siehe nachfolgende Übersetzung und Auftrag.